· Geringfügige Beschäftigung
Höhere Umlagesätze U1 und U2 für Minijobs zum 01.10.2020
| Für Minijob-Arbeitgeber stiegen zum 01.10.2020 die Umlagesätze zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaft (U2) bei geringfügig Beschäftigten. Auslöser für die Anhebung sind die durch die Corona-Pandemie geringeren Umlageeinnahmen und die deutlich gestiegenen Ausgaben bei den Erstattungsleistungen. |
Neu: seit 01.10.2020 | Alt: bis 30.09.2020 | |
Umlage U1: Erstattung bei Krankheit | 1,0 % | 0,9 % |
Umlage U2: Erstattung bei Mutterschaft | 0,39 % | 0,19 % |
Wichtig | Die Höhe der Erstattung für die Arbeitgeber bleibt unverändert. Diese liegt weiterhin im Krankheitsfall bei 80 Prozent und bei einer Mutterschaft sogar bei 100 Prozent.
Quelle: ID 46897318