· Statistisches Bundesamt
Unternehmensinsolvenzen rückläufig; Privatinsolvenzen verdreifacht (+ 218 % zum Vorjahr)
| Die Zahl beantragter Regelinsolvenzverfahren im Oktober 2021 ist nach vorläufigen Angaben knapp ein Drittel niedriger als im Vormonat (-29,2 Prozent). Dagegen hat sich die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im August 2021 gegenüber Vorjahresmonat mehr als verdreifacht (+217,7 Prozent). |
Im August 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 1.029 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 2,1 Prozent weniger als im August 2020. Der rückläufige Trend der vergangenen Monate setzte sich somit auch nach Auslaufen vieler Sonderregelungen, wie der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen, fort. Im Vergleich zum August 2019, also vor der Corona-Krise, war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im August 2021 um 36,7 Prozent niedriger.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte im August 2021 auf rund 8,2 Milliarden Euro. Im August 2020 hatten sie noch bei etwa 17,4 Milliarden Euro gelegen.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im August 2021 im Baugewerbe mit 190 Fällen (August 2020: 174; +9,2 Prozent). Im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) waren es 141 Verfahren (August 2020: 165; -14,5 Prozent). Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften, Reisebüros und Reiseveranstalter, Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien, Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln, sowie Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter) wurden 110 Insolvenzen gemeldet (August 2020: 129, -14,7 Prozent).
Einfluss des Aussetzens der Insolvenzantragspflicht
Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst mit Beginn des Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt. In den Zahlen für August 2021 ist weiterhin keine Trendumkehr bei der Zahl der Unternehmensinsolvenzen zu beobachten.
Beruht der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, ist die Insolvenzantragspflicht noch bis maximal 31. Januar 2022 ausgesetzt.
Zahl der Insolvenzen sinkt im Oktober gegenüber September
Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren. Im Oktober 2021 sank diese Zahl laut vorläufigen Angaben um 29,2 Prozent gegenüber September 2021, nachdem sie zuletzt gestiegen war (+6,0 Prozent im September 2021 gegenüber August 2021).
Im Vergleich zu Oktober 2020 lag die Zahl um 15,1 Prozent niedriger. Damals war die Antragspflicht noch vollumfänglich ausgesetzt, was zu einem deutlichen Rückgang im Vergleich zu Oktober 2019 (-39,2 Prozent) geführt hatte.
217,7 Prozent mehr Verbraucherinsolvenzen im August 2021 als im Vorjahresmonat
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hat sich im August 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat mehr als verdreifacht. 5 779 Verbraucherinnen und Verbraucher stellten einen Insolvenzantrag, das war ein Anstieg um 217,7 Prozent gegenüber August 2020. Der starke Anstieg steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Gegenüber August 2019, also vor Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland, stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im August 2021 um 10,3 Prozent.
Hinweise zu Regelinsolvenzverfahren:
Die Insolvenzstatistik erfasst keine Unternehmensschließungen, die unabhängig von einer Insolvenzantragspflicht aus anderen Gründen erfolgen. Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind 30 Prozent Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 Prozent aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden.
Methodische Hinweise:
Die vorläufigen monatlichen Angaben, hier für Oktober 2021, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie können durch Dubletten und andere Qualitätseinschränkungen betroffen sein und stellen daher vorläufige Angaben dar.
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(JT)
Quelle | Destatis, PM Nr. 516 vom 12.11.2021