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07.04.2022 · BMF-Schreiben

Firmenwagen: Wechsel der Bewertungsmethode auch rückwirkend möglich

Sparen für ein neues Auto: Die kurzzeitige Senkung der Umsatzsteuer hat in nur wenigen Fällen höhere Anreize geschafft.
Bild: © fotomek - stock.adobe.com

| Kann der Arbeitnehmer einen Firmenwagen dauerhaft für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist die 0,03 %-Regelung auch für Kalendermonate anzuwenden, in denen das Fahrzeug nicht für derartige Fahrten genutzt wurde. Dies ist gerade in Homeoffice -Zeiten alles andere als optimal. Doch jetzt gibt es eine erfreuliche Kehrtwende des Bundesfinanzministeriums. Danach kann der Arbeitgeber rückwirkend eine Einzelbewertung vornehmen. |

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