· Corona-Folgen
Konjunkturpaket (1): Steuerliche Aspekte für Unternehmer und Selbstständige auf einen Blick
| Das milliardenschwere Konjunkturpaket beinhaltet 57 Punkte zur Krisenbewältigung und zum Anschub der Konjunktur. In Teil 1 der Aufarbeitung lesen Sie alle steuerlichen Aspekte, die für Unternehmer relevant sind. Denn neben der Senkung der Umsatzsteuer sind weitere wichtige Vorhaben in der Gesetzgebung in Vorbereitung. |
Am 04.06.2020 hat CE Chef easy einen ersten Überblick zu den Eckpunkten des Konjunkturpakets veröffentlicht. Darin enthalten waren die Punkte „Absenkung der Umsatzsteuer“; „Entlastung bei Stromkosten“, „Schwerpunkte eines Zukunftspakets“, „Familienförderungen“ und „kommunale Projekte“.
Die steuerlichen Aspekte für Unternehmer
Wie berichtet, sinken die Umsatzsteuersätze ...
- von 19 auf 16 Prozent (befristet vom 01.07.2020 an bis zum 31.12.2020) und
- der ermäßigten Satz von 7 auf 5 Prozent (befristet vom 01.07.2020 an bis zum 31.12.2020).
TIPP | Die Zeit der Umsetzung drängt! Denn jetzt müssen Verbuchungs- und Kassensysteme angepasst und ggf. von der Finanzverwaltung gewährte Übergangsregelungen zu Abgrenzungsfragen (z. B. Anzahlungen) geklärt werden. Am Ende ist es auch eine unternehmerische Entscheidung, ob Sie Kunden den Vorteil der Steuersenkung weitergeben oder bis Dezember die Endpreise für Waren und Dienstleistungen so belassen. In jedem Fall ist diese nur temporäre Umsetzung mit erheblichen bürokratischen Lasten verbunden. Nutzen Sie die Kompetenz Ihrer Berater. Denn der Einbehalt der zwei bzw. drei Prozent fällt bei Gütern mit geringem Wert kaum ins Gewicht; in Hochpreissegmenten werden die Kunden dagegen eine Nichtweitergabe sehr wohl feststellen und ggf. einfordern. |
Sozialgarantie 2021
Um eine Steigerung der Lohnnebenkosten zu verhindern, sollen im Rahmen einer „Sozialgarantie 2021“ die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabilisiert werden. So soll das Nettoeinkommen der Arbeitnehmer geschützt und die Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitgeber erhalten werden.
Kosten: 5,3 Mrd. Euro.
Degressive Abschreibung ist wieder möglich
Als steuerlicher Investitionsanreiz wird für 2020 und 2021 die degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder eingeführt. Der Abschreibungssatz darf höchstens das 2,5-fache des linearen Satzes betragen (maximal 25 Prozent pro Jahr).
Kosten: Durch den Vorzieheffekt insgesamt 6 Mrd. Euro, davon 3 Mrd. Euro für den Bund.
|
Die degressive Abschreibung ist seit 2011 nicht mehr erlaubt gewesen. Die Formel für die degressive Abschreibung sieht so aus: Abschreibungsbetrag = Abschreibungssatz * Buchwert des Vorjahres
Vorteile:
Die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes können Sie der AfA-Tabelle entnehmen. |
Erklärvideo: Degressive Abschreibung
Steuerlicher Verlustrücktrag schon für Steuererklärung 2019 nutzbar
Der steuerliche Verlustrücktrag soll für 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro (bzw. 10 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung von Ehegatten) erweitert werden. Derzeit gelten 1 Mio. Euro bzw. bei einer Zusammenveranlagung 2 Mio. Euro.
Kosten durch den Verschiebungseffekt: 2 Mrd. Euro; davon 1 Mrd. vom Bund
Beachten Sie | Ein Mechanismus soll eingeführt werden, damit sich der Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 auswirkt (z. B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage). Die Auflösung der Rücklage soll spätestens bis zum Ende des Jahres 2022 erfolgen.
Körperschaftsteuerrecht wird verändert
Im Körperschaftsteuerrecht (relevant vor allem für Kapitalgesellschaften) soll verändert werden ‒ u. a. durch ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften und die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das 4-fache (bislang das 3,8-fache) des Gewerbesteuer-Messbetrags.
Kosten: 0,3 Mrd. Euro
Gewerbesteuer mit erhöhtem Freibetrag
Bei der Gewerbesteuer soll der Freibetrag für Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag (z. B. Schuldzinsen) erhöht werden (um 100.000 auf 200.000 Euro). Dieses Vorhaben zielt auch auf die Stärkung der Kommunen ab und steht in einem kommunalen Solidarpakt (mehr dazu in einem Folgebeitrag).
Kosten: 5,9 Mrd. beim Bund
Programm der Überbrückungshilfen
Von Juni bis August 2020 können kleine und mittlere Unternehmen branchenübergreifend Überbrückungshilfen beantragen. Fokussiert werden nach IHK-Angaben vor allem notleidende Betriebe wie
- Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer
- Kneipen, Clubs und Bars
- Reisebüros
- Unternehmen der Veranstaltungslogistik und im Bereich um Messeveranstaltungen
- Schausteller
- als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime
- Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs
- Einrichtungen der Behindertenhilfe
- Profisportvereine der unteren Ligen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt
- im April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und
- deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 Prozent andauern.
TIPP | Wichtig für Jungunternehmer Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen. |
Erstattet werden bis zu 50 Prozent der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent, können bis zu 80 Prozent der fixen Betriebskosten erstattet werden.
Höhe der Überbrückungshilfe
Die Überbrückungshilfe wird als monatlicher Zuschuss zu den Fixkosten der Monate Juni bis August gezahlt. Die Förderhöhe orientiert sich an den Umsatzrückgängen gegenüber dem Vorjahresmonat:
- 9.000 Euro können Einzelunternehmer und Unternehmer mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten.
- 15.000 Euro können Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten erhalten.
Erstattet werden:
- bis zu 50 Prozent der fixen Betriebskosten bei 50 Prozent (und mehr) Umsatzrückgang
- bis zu 80 Prozent der fixen Betriebskosten bei 70 Prozent (und mehr) Umsatzrückgang
Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate.
Beachten Sie |
- Geld gibt es nur, wenn Ihr Steuer- oder Wirtschaftsberater die Umsatzrückgänge und fixen Betriebskosten prüft und bestätigt. Überzahlungen sind zu erstatten.
- Wenden Sie sich an Ihre berufsständischen Kammern, um das Antragsprozedere zu erfragen.
|
Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.08.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.
Kosten: 25 Mrd. Euro
Thematischer Ausblick
In weiteren Beiträgen informieren wir zu diesen Themen des Konjunkturpakets:
- Unternehmenssteuerung: Unternehmensentschuldung, Vergaberecht
- Mitarbeitersteuerung /soziale Härten vermeiden / Familienschutz
- Zukunftsinvestitionen / Anpassungen zum Thema Mobilität / Energie und Digitalisierung
(JT)