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· Corona-Folgen

Konjunkturpaket (3): Kfz-Steuer-Novelle und Förderungen für Flottenerneuerung

Bild: copyright by Oliver Boehmer - bluedesign®

| Das milliardenschwere Konjunkturpaket beinhaltet 57 Punkte zur Krisenbewältigung und zum Anschub der Konjunktur. In Teil 3 der Aufarbeitung lesen Sie, wie der Bund Mobilität fördert. Neben der Kaufprämie für E-Autos wird auch die Kfz-Steuer ab Januar 2021 angepasst. Wer dem Fortschritt in der E-Mobilität zugeneigt ist, kann von einem Flottenerneuerungs- und Ladesäulen-Infrastrukturprogramm profitieren. |

 

Geht es nach der Bundesregierung, so soll Deutschlands neue wirtschaftliche Stärke vor allem im Bereich der Klimatechnologien liegen. Im Zukunftspaket befinden sich 50 Mrd. Euro, von denen vor allem eine Energiewende politisch befördert werden soll ‒ aber nicht nur. Nachfolgend ein Überblick aus dem Bereich der Mobilitätsförderungen.

Investitionen in Mobilität

Kfz-Steuer wird stark CO2-abhängig

Die Kfz-Steuer für Pkw wird am 01.01.2021 an CO2-Emissionen ausgerichtet, Für Neuzulassungen wird die Bemessungsgrundlage vor allem abhängig von der CO2-Emissionen pro km berechnet. Oberhalb 95g CO2/km wird die Steuer in Stufen angehoben. Zudem wird die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.

 

Steuermodell der Koalition für Verbrennungsmotoren

  • Basissteuer auf Hubraum: 9,50 Euro bei Diesel-Motoren pro angefangene 100 Kubikzentimeter; 2 Euro bei Benzinern
  • CO2-Komponente: Staffelung in 20 Gramm-Schritten

 

CO2-Komponente
Steuer bei Erstzulassung von 2014 bis 31.12.2020
Steuer bei Erstzulassung ab 01.01.2021

bis 95 g/km

0 €

0 €

CO2 je g/km bis 115 g/km

2,00 €

2,00 €

CO2 je g/km 116-135 g/km

2,00 e€

2,20 €

CO2 je g/km 136-155 g/km

2,00 €

2,50 €

CO2 je g/km 156-175 g/km

2,00 €

2,90 €

CO2 je g/km 176-195 g/km

2,00 €

3,40 €

CO2 je g/km > 195 g/km

2,00 €

4,00 €

Vorteil für Autos mit CO2-Ausstoß < 95 g/km

keine

- 30,00 €

  

Beachten Sie | Das alles ist noch nicht in Stein gemeißelt! Die Koalition hat angekündigt, nachbessern zu wollen. So werden die Unterschiede der Basissteuer beim Hubraum zwischen Diesel und Benziner bereits kritisch gesehen.

 

TIPPS |

Klar ist, PS-starke Autos werden deutlich mehr zahlen. Aber ...

  • Die neue Steuer gilt nur für Erstzulassungen ab 2021! Mit einem „Gebrauchtwagen“ mit Erstzulassung 2020 können Sie auch nach 2021 lange günstig weiterfahren.
  • Wenn es ein Neuwagen sein muss, dann kaufen Sie besser noch dieses Jahr: Dann gilt die neue Steuer für Sie nicht. Hinzu kommt: Die Umsatzsteuer wurde bis von Juli bis Ende Dezember 2020 drei Prozentpunkte (auf 16 Prozent) abgesenkt.
  

Programme für Erneuerung von Kfz-Fahrzeugflotten

Wenn Sie auf E-Fahrzeuge umstellen, fördert das der Bund. Die neue „Innovationsprämie“ liegt bei 6.000 Euro und greift für E-Fahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro. Diese Maßnahme ist befristet bis 31.12.2021.

 

Bei der Besteuerung von rein elektrischen Dienstwagen von 0,25 Prozent erhöhen der Bund die Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro.

 

In der Plattform „Mobilität der Zukunft“ soll der Nutzungsgrad von Plug-in-Hybridfahrzeugen noch diskutiert werden.

 

Flottenaustausch für Handwerker und KMU

Ankündigung: Ein speziell für diese Berufsgruppen befristetes Flottenaustauschprogramm für Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 t ist geplant ‒ Umsetzungstermin nicht bekannt.

 

Bus- und Lkw-Flotten-Modernisierungs-Programm

Um die Nachfrage nach E-Bussen zu erhöhen werden Förderungen für E- Busse und deren Ladeinfrastruktur um 1,2 Mrd. Euro aufgestockt.

 

Europaweit will die Bundesregierung ebenfalls ein Flottenerneuerungsprogramm 2020/21 für schwere Nutzfahrzeuge zur Anschaffung von Lkw der neuesten Abgasstufe Euro VI auflegen. Es soll einen Zuschuss beim Austausch von Euro 5-Lkw von 15.000 Euro vorsehen, beim Austausch von Euro 3 oder Euro 4-Fahrzeugen von 10.000 Euro.

 

Ladesäuleninfrastruktur etc.

Der Bund will für eine Ladesäuleninfrastruktur, die Forschung und Entwicklung in der E-Mobilität und die Batteriezellfertigung insgesamt 2,5 Mrd. Euro ausgeben.

Weitere Förderungen für Verkehrsmittel

Schon beschlossen war, dass der Bund sich von 2020 bis 2030 jährlich mit 1 Mrd. zusätzlichen Eigenkapitals an der DB beteiligen will.

 

Weiteres Eigenkapital des Bundes für Deutsche Bahn

Wegen Corona-Ausfällen bei der Bahn kommen nochmal 5 Mrd. Eigenkapital dazu. Und: Für den funktionierenden Mobilfunkempfang in den Zügen sollen weitere 150 Mio. Euro an das Unternehmen fließen.

 

Klimafreundliche Schifffahrt

Neben der Bahn werden 1 Mrd. Euro im Bereich der Schifffahrt investiert. Dazu gehören Ufersanierungen, die Modernisierung von Schleusen, Ersatzbeschaffungen von Schiffen und digitale Testfelder.

 

Flugzeugflotten-Umrüstung

Weil moderne Flugzeuge bis zu 30 Prozent weniger CO2 und auch weniger Lärm verursachen, soll die Umstellung von Flugzeugflotten mit 1 Mrd. Euro unterstützt werden.

Kommunale Förderung der Mobilität

Eine Bundesrahmenregelung soll den Ländern erlauben, ÖPNV-Unternehmen zum Ausgleich der stark verringerten Fahrgeldeinnahmen mit Beihilfen zu unterstützen.

 

Weiterhin sollen Corona-bedingt fehlende Fahrgeldeinnahmen durch die Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro in 2020 ausgeglichen werden.

 

(JT)

Quelle: ID 46667835