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· Geringwertige Wirtschaftsgüter

Abschreibung: Planen Sie jetzt für 2018!

| Ab 01.01.2018 gelten bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) neue Regeln. Was gilt und wie profitieren Sie? CE Chef easy gibt einen Überblick |

Gesetzliche Grundlage

  • Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (Abruf-Nr. 195978)
  • Zweites Bürokratieentlastungsgesetz (Abruf-Nr. 195267).

1. Anhebung der GWG-Grenze

Die Grenze für GWG steigt von 410 Euro (netto) auf 800 Euro (netto) ‒ § 6 Abs. 2 S. 1 EStG. Sie gilt für GWG, die nach ab 01.01.2018 angeschafft, hergestellt oder ins Betriebsvermögen eingelegt werden (§ 52 Abs. 12 S. 3 EStG).

 

  • Beispiel

Ein selbstständiger Handwerker erwirbt 2018 ein Scan-Fax-Kopiergerät für 800 Euro zzgl. 152 Euro Umsatzsteuer. Folge: Da die Nettokosten nicht mehr als 800 Euro betragen, kann er die 800 Euro voll als Betriebsausgaben verbuchen. Die 152 Euro Umsatzsteuer bekommt er vom Finanzamt als Vorsteuer erstattet.

 

2. Anhebung der unteren Wertgrenze bei Poolabschreibung

Darüber hinaus wird bei der Poolabschreibung die untere Wertgrenze von 150 Euro auf 250 Euro angehoben (§ 6 Abs. 2a Sätze 1 und 4 EStG). Auch dies gilt ab 01.01.2018.

 

Somit können Wirtschaftsgüter von 250,01 Euro bis 1.000 Euro (die Obergrenze bleibt unverändert) pro Wirtschaftsjahr in einem Sammelposten zusammengefasst und über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst werden (20 Prozent Poolabschreibung jährlich, also linear).

 

  • Beispiel

Ein Einzelunternehmer erwirbt 2018 einen Bürostuhl für 900 Euro zzgl. 171 Euro Umsatzsteuer. Folge: Da der Bürostuhl netto mehr als 250 Euro und netto nicht mehr als 1.000 Euro kostet, kann er den Stuhl nach der Poolabschreibung im Jahr 2018 und in den Jahren 2019 bis 2022 in Höhe von jeweils 180 Euro (900 Euro : 5 Jahre) gewinnmindernd abschreiben.

 

3. Wertgrenze für besondere Aufzeichnungspflicht

Durch das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz wurde die Wertgrenze für die Aufzeichnungspflichten bei der Sofortabschreibung von 150 EUR auf 250 EUR angehoben (§ 6 Abs. 2 S. 4 EStG) ‒ ebenfalls ab 01.01.2018 wirksam. Das Verzeichnis muss nicht geführt werden, wenn die Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind (§ 6 Abs. 2 S. 5 EStG).

4. Diese Wahlrechte haben Unternehmen ab 2018

Erwirbt ein Unternehmen 2018 also Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens, die selbstständig nutzungsfähig sind, hat es in Bezug auf die Abschreibung folgende steuerlichen Wahlrechte:

 

  • Lineare Abschreibung: Ein Unternehmer kann die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für Gegenstände des betrieblichen Anlagevermögens immer über die lineare Abschreibung als Betriebsausgaben geltend machen. Er muss weder den Sofortabzug nach § 6 Abs. 2 EStG noch die Poolabschreibung nach § 6 Abs. 2a EStG wählen.

 

  • Sofortabzug: Die Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG (als Alternative zur linearen Abschreibung) kann der Unternehmer bei GWG wählen, die bis 800 Euro netto kosten.

 

  • Poolabschreibung: Nettokosten ab 250,01 Euro bis 1.000 Euro = Sammelposten. Der Pool umfasst alle Gegenstände, die in dieser Preisspanne liegen und wird dann linear ‒ auf fünf Jahre verteilt ‒ abgeschrieben.

 

TIPPS |

  • Entscheidet sich ein Unternehmer für den Sofortabzug nach § 6 Abs. 2 EStG, kann er daneben für andere Gegenstände nicht auch noch die Poolabschreibung in Anspruch nehmen.
  • Umgekehrt gilt das Gleiche: Wer die Poolabschreibung in § 6 Abs. 2a EStG nutzt, kann nicht gleichzeitig für andere Gegenstände den Sofortabzug geltend machen.
  • Eine Ausnahme gilt für Gegenstände im Preissegment bis netto 250 Euro. Diese können auch bei der Poolabschreibung sofort abgeschrieben werden.
 

 

  • Beispiel

Ein Unternehmer erwirbt im Jahr 2018 40 GWG im Preissegment bis 250 Euro, 20 Gegenstände im Preissegment über 250 Euro bis 800 Euro und 60 Gegenstände im Preissegment von mehr als 800 Euro bis 1.000 Euro (Nutzungsdauer 13 Jahre). Entscheidet er sich für die Poolabschreibung nach § 6 Abs. 2a EStG, gilt Folgendes:

 

  • Preissegment bis 250 Euro

Sofortabzug

  • Preissegment über 250 Euro bis 800 Euro
  • Preissegment über 800 Euro bis 1.000 Euro

Lineare Poolabschreibung auf fünf Jahre

 

 

 

TIPP | Planen Sie für dieses Jahr noch Anschaffungen, die je Gegenstand zwischen 410,01 Euro netto und 800,00 Euro kosten, verschieben Sie die Investition nach 2018. Das gilt insbesondere, wenn die Gegenstände eine sehr lange Nutzungsdauer haben, z. B. Möbel. 2018 können Sie die Gegenstände sofort abschreiben. Sie müssen sich nicht mit der normalen AfA „abspeisen lassen“.

 
Quelle: ID 44972902