17.09.2020 · Kassensysteme
TSE Sicherheitseinrichtung: BMF-Schreiben stiftet Verunsicherung; Länder wehren sich
| Ein neues BMF-Schreiben stiftet Verwirrung: Es geht um die zertifzierte Aufrüstung von Kassensystemen mit der Technischen Sicherheitseinrichtung, kurz TSE. Geplant war sie zum 01.01.2020. Weil der Markt das nicht umsetzen konnte, gilt aktuell noch eine Nichtbeanstandungsregel des Bundesfinanzministeriums – bis 30.09.2020. Doch 15 Länder (außer Bremen) gingen mit eigenen Härtefallregelungen eigene Wege – die Frist wurde bis 31.03.2021 verlängert. Nachdem alles klar schien, entsteht nun neuer Klärungsbedarf . |