Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo

· Elektronische Kasse

TSE Sicherheitseinrichtung: 15 Bundesländer gewähren erneuten Aufschub

| Eigentlich müssten elektronische Kassensysteme und Registrierkassen seit diesem Jahr über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Da eine flächendeckende Implementierung der TSEs nicht zu schaffen war, führte das Bundesfinanzministerium eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30.9.2020 ein, die nicht verlängert werden sollte. Jetzt haben 15 Bundesländer (Ausnahme: Bremen) eigene Härtefallregelungen geschaffen, um die Frist bis zum 31.3.2021 zu verlängern. | 

Kassensicherungsverordnung kam bereits 2017

Bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme müssen grundsätzlich über eine TSE verfügen, die aus drei Bestandteilen (Sicherheitsmodul, Speichermedium und digitale Schnittstelle) besteht:

 

Bereits in 2017 erfolgte durch die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV vom 26.9.17, BGBl I 17, 3515) eine Präzisierung: Hier wurde u. a. geregelt, welche elektronischen Aufzeichnungssysteme über eine TSE verfügen müssen. Das sind: elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen einschließlich Tablet-basierter Kassensysteme oder Softwarelösungen (z. B. Barverkaufsmodule).

 

Beachten Sie | Nicht zu den elektronischen Aufzeichnungssystemen gehören u. a.: elektronische Buchhaltungsprogramme, Waren- und Dienstleistungsautomaten, Geldautomaten, Taxameter, sowie Wegstreckenzähler.

 

 

Maßnahmen der Bundesländer

Mit einem Schreiben an die Wirtschaftsverbände hat das Bundesfinanzministerium nun mitgeteilt, dass es keine Notwendigkeit sieht, die Nichtbeanstandungsregelung über den 30.9.2020 hinaus zu verlängern. Als Folge haben viele Bundesländer (Ausnahme: Bremen) beschlossen, unter bestimmten Voraussetzungen einen Aufschub bis zum 31.3.2021 zu gewähren. Gefordert wird u. a., dass das Unternehmen bis zum 30.9.2020 (in einigen Bundesländen sogar der 31.8.2020) die Umrüstung bzw. den Einbau einer TSE bei einem Kassenhersteller oder Dienstleister beauftragt hat.

 

Beachten Sie | Eine Liste mit den Regelungen der einzelnen Bundesländer hat der Zentralverbandes des Deutschen Handwerks e. V. bereitgestellt (Stand 24.7.2020).

 

(We)

Quelle: ID 46747188