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Steuern und Sozialabgaben: Termine 2020

Bild: © Marco2811 - stock.adobe.com

| Clevere Steuerzahler nutzen für die Zahlung ihrer Steuern die dreitägige Schonfrist. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen geht das nicht. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein. Mit der folgenden Übersicht haben Sie alle Steuer- und Sozialabgabentermine für 2020 im Griff. |

Sozialversicherungsbeiträge ‒ Nachweise und Zahlung

Die Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Beschäftigungsmonats zahlen (= Fälligkeit). An diesem Tag muss Ihre Zahlung bei der Einzugsstelle eingehen. Die Beitragsnachweise (= Nachweis) müssen mit Beginn (0:00 Uhr) des zweiten Arbeitstags vor Fälligkeit bei der Einzugsstelle vorliegen. D. h.: Die Nachweise müssen am Tag davor bis spätestens 24:00 Uhr elektronisch übermittelt sein.

 

Wichtig | In der folgenden Tabelle wird deshalb unter „Nachweis“ unterschieden zwischen „Übersendung“ (= letztmöglicher Tag, an dem die Nachweise bis 24:00 Uhr elektronisch übermittelt werden können) und „Vorliegen“ (= der Tag, an dem die Nachweise um 0:00 Uhr vorliegen müssen).

 

  • Beitragsnachweise und Fälligkeit der Beiträge für 2020

Monat

Nachweis

Übersendung bis 24:00 Uhr

Nachweis

Vorliegen

bis 0:00 Uhr

Fälligkeit

Januar

So

26.01.

Mo

27.01.

Mi

29.01.

Februar

So

23.02.

Mo

24.02.

Mi

26.02.

März

Di

24.03.

Mi

25.03.

Fr

27.03.

April

Do

23.04.

Fr

24.04.

Di

28.04.

Mai

So

24.05.

Mo

25.05.

Mi

27.05.

Juni

Di

23.06.

Mi

24.06.

Fr

26.06.

Juli

So

26.07.

Mo

27.07.

Mi

29.07.

August

Mo

24.08.

Di

25.08.

Do

27.08.

September

Mi

23.09.

Do

24.09.

Mo

28.09.

Oktober

So

25.10.

Mo

26.10.

Mi

28.10.

November

Mo

23.11.

Di

24.11.

Do

26.11.

Dezember

Mo

21.12.

Di

22.12. *

Mo

28.12. *

* Sowohl der 24.12. und 31.12. gelten nicht als bankübliche Arbeitstage.

 

Lohn- und Umsatzsteuer ‒ Abgabe der (Vor)anmeldungen

Die monatlichen Lohnsteueran- und Umsatzsteuervoranmeldungen müssen Sie bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt abgeben. Wurde Ihnen bei der Umsatzsteuer eine Dauerfristverlängerung gewährt, verschiebt sich der Termin um einen Monat. Reichen Sie die Anmeldungen vierteljährlich ein, gilt als Abgabetermin der 10. des Folgemonats nach Ablauf des Vierteljahrs.

 

Wichtig | Halten Sie die Abgabetermine unbedingt ein. Sonst droht Ihnen ein Verspätungszuschlag (§ 152 AO). Dieser kann bis zu zehn Prozent der festzusetzenden Steuer betragen.

 

  • Lohnsteuertermine 2020

Anmeldungfür Monat

Abgabetermin

Zahlungsschon-frist letzter Tag

Januar

Mo

10.02.2020

Do

13.02.2020

Februar

Di

10.03.2020

Fr

13.03.2020

März

Di

14.04.2020 *

Fr

17.04.2020

April

Mo

11.05.2020 *

Do

14.05.2020

Mai

Mi

10.06.2020

Mo

15.06.2020 *

Juni

Fr

10.07.2020

Mo

13.07.2020

Juli

Mo

10.08.2020

Do

13.08.2020

August

Do

10.09.2020

Mo

14.09.2020 *

September

Mo

12.10.2020 *

Do

15.10.2020

Oktober

Di

10.11.2020

Fr

13.11.2020

November

Do

10.12.2020

Mo

14.12.2020 *

Dezember

Mo

11.01.2021 *

Do

14.01.2021

* Verschoben wegen Fristende Samstag, Sonntag oder Feiertag.

 

Dreitägige Zahlungsschonfrist für fällige Steuern

Überweisen Sie die Steuerbeträge, gilt eine dreitägige Zahlungsschonfrist (§ 240 Abs. 3 AO). Das Geld muss spätestens am letzten Tag der Schonfrist dem Finanzamtskonto gutgeschrieben werden. Zahlen Sie mit Scheck, muss dieser drei Tage vor dem Steuertermin (spätestens 24:00 Uhr) beim Finanzamt sein.

 

  • Beispiel

Der 10.09.2020, ein Donnerstag, ist der Abgabetermin für die Lohnsteueranmeldung August 2020. An dem Tag müssen Sie Ihre Anmeldung beim Finanzamt abgeben. Zahlen Sie per Scheck, muss dieser dem Finanzamt am Montag, 07.09.2020 vorliegen. Überweisen Sie die Lohnsteuer, müsste das Geld am 13.09.2020 auf dem Finanzamtskonto sein. Da der 13.09.2020 aber ein Sonntag ist, reicht es, wenn das Geld dort am Montag, dem 14.09.2020, eingeht.

 

Säumniszuschlag bei verspäteter Zahlung

Zahlen Sie Ihre Steuern nach Ablauf der Zahlungsschonfrist, verlangt der Fiskus für jeden angefangenen Monat der Verspätung ein Prozent Säumniszuschlag des auf 50 Euro abgerundeten Steuerbetrags.

 

PRAXISTIPP | Stellen Sie einen Stundungsantrag, wenn Sie die Steuer einmal nicht pünktlich entrichten können. Wird Ihrem Antrag entsprochen, müssen Sie nur Stundungszinsen zahlen. Diese betragen 0,5 Prozent für den auf 50 Euro abgerundeten Steuerbetrag für jeden vollen Monat.

 
  • Beispiel

Sie können Ihre Einkommensteuer-Vorauszahlung für das 1. Quartal 2020 in Höhe von 5.225 Euro (fällig am 10.03.2020) erst am 20.04.2020 bezahlen. Der Säumniszuschlag beträgt 104 Euro (5.200 Euro x 1 % x 2 angefangene Monate).

 

Hätten Sie einen Stundungsantrag gestellt und das Finanzamt dem Antrag entsprochen, wären nur 26 Euro Stundungszinsen angefallen (5.200 Euro x 0,5 % x 1 voller Monat).

 

Lohnsteuer wird nicht gestundet, weil der Arbeitnehmer sie schuldet und der Arbeitgeber sie nur treuhänderisch verwaltet. Auch die Umsatzsteuer wird in der Regel nicht gestundet, weil es sich um einen durchlaufenden Posten handelt.

 

PRAXISTIPP | Clevere Steuerzahler erteilen dem Finanzamt und den Einzugsstellen der Sozialversicherung (Krankenkassen) eine Einzugsermächtigung. Vorteil: Die fälligen Beiträge gelten stets als rechtzeitig gezahlt. In der Regel bucht das Finanzamt das Geld erst mit Ablauf der Zahlungsschonfrist ab.

 

 

  • Steuertermine 2020

Monat

Ende Zahlungsschonfrist

(Steuertermin)

Steuerart zzgl. Annexsteuern (SolZ u. ggf. KiSt)

Betrag in Euro

bezahlt am

12/2019

Montag, 13.01.2020

(Freitag, 10.01.2020)

Lohnsteuer

Umsatzsteuer

1/2020

Donnerstag, 13.02.2020

(Montag, 10.02.2020)

Lohnsteuer

Umsatzsteuer

Donnerstag, 20.02.2020

(Montag, 17.02.2020) *

Grundsteuer

Gewerbesteuer

2/2020

Freitag, 13.03.2020

(Dienstag, 10.03.2020)

Lohnsteuer

Umsatzsteuer

Einkommensteuer

Körperschaftsteuer

3/2020

Freitag, 17.04.2020

(Dienstag, 14.04.2020) *

Lohnsteuer

Umsatzsteuer

4/2020

Donnerstag, 14.05.2020

(Montag, 11.05.2020) *

Lohnsteuer

Umsatzsteuer

Montag, 18.05.2020

(Freitag, 15.05.2020)

Grundsteuer

Gewerbesteuer

5/2020

Montag, 15.06.2020 *

(Mittwoch, 10.06.2020)

Lohnsteuer

Umsatzsteuer

Einkommensteuer

Körperschaftsteuer

6/2020

Montag, 13.07.2020

(Freitag, 10.07.2020)

Lohnsteuer

Umsatzsteuer

7/2020

Donnerstag, 13.08.2020

(Montag, 10.08.2020)

Lohnsteuer

Umsatzsteuer

Donnerstag, 20.08.2020

(Montag, 17.08.2020 *

Grundsteuer

Gewerbesteuer

8/2020

Montag, 14.09.2020 *

(Donnerstag, 10.09.2020)

Lohnsteuer

Umsatzsteuer

Einkommensteuer

Körperschaftsteuer

9/2020

Donnerstag, 15.10.2020

(Montag, 12.10.2020) *

Lohnsteuer

Umsatzsteuer

10/2020

Freitag, 13.11.2020

(Dienstag, 10.11.2020)

Lohnsteuer

Umsatzsteuer

Donnerstag, 19.11.2020

(Montag, 16.11.2020) *

Grundsteuer

Gewerbesteuer

11/2020

Montag, 14.12.2020 *

(Donnerstag, 10.12.2020)

Lohnsteuer

Umsatzsteuer

Einkommensteuer

Körperschaftsteuer

12/2020

Donnerstag, 14.01.2021

(Montag, 11.01.2021) *

Lohnsteuer

Umsatzsteuer

* Verschoben wegen Fristende Samstag, Sonntag oder Feiertag.

 

 

Weiterführender Link

Quelle: ID 46195587