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· Work-Life-Balance

Muss ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit dienstliche SMS lesen?

Bild: fotomek - stock.adobe.com

| Das LAG Schleswig-Holstein hatte darüber zu entscheiden, wie stark Sie einen Arbeitnehmer zeitlich an Ihr Unternehmen binden können. Die Entscheidung schränkt Sie in mancherlei Hinsicht ein und hat auch deutliche Auswirkungen auf Ihre Dienstplanung. |

 

Die Richter entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, sich in seiner Freizeit zu erkundigen, ob sein Dienstplan geändert worden ist. Er ist auch nicht verpflichtet, eine Mitteilung des Arbeitgebers per Telefon entgegenzunehmen oder eine SMS zu lesen. Nimmt er eine Information über eine Dienstplanänderung nicht zur Kenntnis, geht ihm diese erst bei Dienstbeginn zu.

 

MERKE | In seiner Freizeit hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Unerreichbarkeit. Freizeit zeichnet sich gerade dadurch aus, dass der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung steht.

 

 

Quelle |

  • LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.9.22, 1 Sa 39 öD/22, Abruf-Nr. 233290
Quelle: ID 49026021