FAO-Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle
Anleitung
Die BRAK hat beschlossen, die Gesamtdauer der von den Fachanwälten zu erbringenden Fortbildungsleistungen ab dem 1.1.15 von 10 auf 15 Stunden zu erhöhen. Hiervon dürfen künftig 5 Zeitstunden auf dem Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet Ihnen als Abonnenten ein Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle zweimal jährlich kostenlos an. Und so geht es:
1. Das Selbststudium
Auf der Website der Informationsdienste AA Arbeitsrecht aktiv, EE Erbrecht effektiv, FK Familienrecht kompakt, MK Mietrecht kompakt, PStR Praxis Steuerstrafrecht, VA Verkehrsrecht aktuell und VK Versicherung und Recht kompakt sehen Sie einen gelben Button „FAO Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle“. Wenn Sie diesen Button anklicken, gelangen Sie zu der Rubrik FAO. Dort laufen von Januar bis Mai sowie Juli bis November Beiträge aus den jeweiligen o. g. Informationsdiensten ein. Der Umfang dieser Beiträge umfasst jeweils mindestens 55 Seiten FAO-relevante Fachinformationen. Diese Beiträge können Sie sich auch gesondert ausdrucken.
2. Die Lernerfolgskontrolle
Im Juni (1. bis 30.6.) und von Dezember bis Februar (1.12. bis 28. bzw. 29.2.) stellen wir Ihnen einen Online-Multiple-Choice-Test zur Verfügung. Um an dem Test teilzunehmen, müssen Sie sich – soweit noch nicht geschehen – bei uns online registrieren. Der Multiple-Choice-Test beinhaltet 25 Fragen zu den o. g. Fachbeiträgen mit jeweils 4 Antwortmöglichkeiten, wobei eine oder mehrere Antworten richtig sein können. Treffen mehrere Antworten zu, müssen alle zutreffenden angekreuzt werden, damit die Beantwortung als richtig gewertet werden kann.
Wichtig| Den Test können Sie nur im Internet durchführen. Um den Test zu bestehen, müssen Sie mindestens 75 Prozent der Fragen richtig beantworten. Sie können den Test zweimal wiederholen.
Die Auswertung der Tests erfolgt automatisch. Wenn Sie den Test erfolgreich absolviert haben, finden Sie unter dem Button „Teilnahmebestätigung“ eine schriftliche Teilnahmebestätigung, den Fragebogen mit den richtigen Antworten und (zum Vergleich) Ihren eigenen Antworten sowie ein Schreiben, auf dem Sie anwaltlich versichern, die Fragen der Lernerfolgskontrolle selbst beantwortet zu haben.
3. Der Nachweis der Fortbildung
Die Teilnahmebestätigung, die anwaltliche Versicherung, den Fragebogen mit den Musterlösungen und Ihren eigenen Lösungen können Sie bei der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer zum Nachweis von 5 Stunden Pflichtfortbildung nach § 15 FAO einreichen. Die Anerkennung bleibt den jeweiligen Kammern im Einzelfall vorbehalten. Bitte beachten Sie, dass Sie in einem Kalenderjahr lediglich 5 Stunden der insgesamt 15 Stunden FAO-Fortbildung durch das Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle vornehmen können. Diese erreichen Sie bereits durch einen bestandenen Test des IWW.
Die 13 häufigsten Fragen und ihre Antworten
1. Wer kann das FAO-Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle des IWW Instituts nutzen?
Nutzungsberechtigt sind die registrierten Abonnenten der IWW Informationsdienste AA Arbeitsrecht aktiv, EE Erbrecht effektiv, FK Familienrecht kompakt, MK Mietrecht kompakt, PStR Praxis Steuerstrafrecht, VA Verkehrsrecht aktuell und VK Versicherung und Recht kompakt.
2. Was muss ich für das Selbststudium lesen?
Es müssen mindestens 55 Seiten aus der Berichterstattung der Monate Januar bis Mai bzw. Juli bis November des jeweiligen Informationsdienstes gelesen werden. Dies entspricht einem zeitlichen Umfang von 5 Zeitstunden netto. Die zu lesenden Beiträge befinden sich in der Rubrik FAO-Fortbildung auf der Website des betreffenden Informationsdienstes.
3. Wann kann ich die Lernerfolgskontrolle absolvieren?
Die Lernerfolgskontrollen können zu folgenden Terminen abgelegt werden:
- Vom 1. bis 30. Juni (für die Berichterstattung Januar bis Mai) und
- Vom 1. Dezember bis 29. Februar (für die Berichterstattung Juli bis November)
4. Kann ich die Lernerfolgskontrolle auch ausgedruckt beim IWW Institut einreichen?
Nein. Sie kann ausschließlich online absolviert werden. Beiträge können nur für die persönliche Bearbeitung ausgedruckt werden.
5. Wie viele Fragen zu den gelesenen Beiträgen muss ich beantworten?
Es müssen online 25 Fragen mit jeweils 4 Antwortmöglichkeiten beantwortet werden, wobei eine oder mehrere Antworten richtig sein können.
Wichtig| Es können mehrere Antworten richtig sein. Sie müssen sämtliche richtige Antworten ankreuzen, damit die Antwort als richtig bewertet wird. Kreuzen Sie z.B. von zwei richtigen Antworten nur eine als richtig an, wird die gesamte Frage als falsch beantwortet gewertet.
6. Wie kann ich an der Lernerfolgskontrolle teilnehmen?
Klicken Sie unter dem Reiter "Fortbildung"(auf www.fao.iww.de) auf den grünen „Start“-Button. Der Test startet mit der Abfrage Ihrer Adressdaten für die Teilnahmebestätigung. Dann kann es losgehen.
7. Kann ich eine Pause bei der Beantwortung der Fragen einlegen?
Ja. Klicken Sie dazu im Online-Test auf den Button „abbrechen“. Ihre bis dahin abgegebenen Antworten werden gespeichert.
Um den Test fortzusetzen, klicken Sie erneut auf den grünen „Start“-Button. Daraufhin sehen Sie eine Auflistung aller bereits beantworteten Fragen. Um den Test bei der ersten offenen Frage fortzuführen, klicken Sie am Ende der Seite auf den Button „Fragebogen fortsetzen“.
Beachten Sie: Klicken Sie stattdessen auf den Button „Noch einmal versuchen“, werden alle bisherigen Antworten gelöscht und der Test beginnt von vorn!
8. Wann habe ich die Lernerfolgskontrolle bestanden?
Wurden mindestens 75 Prozent der Fragen richtig beantwortet, erhalten Sie eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme am Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle. Die Auswertung der Lernerfolgskontrolle erfolgt automatisch.
9. Wie oft kann ich die Lernerfolgskontrolle wiederholen?
Im Fall des Nichtbestehens kann der Test maximal zweimal wiederholt werden.
10. Was muss ich nach bestandener Lernerfolgskontrolle veranlassen, um das Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle des IWW Instituts von meiner Rechtsanwaltskammer als Pflichtfortbildung anerkannt zu bekommen?
Übersenden Sie den Fragebogen, die Teilnahmebestätigung, das unterschriebene Formular über die anwaltliche Versicherung der eigenhändigen Durchführung von Selbststudium und Lernerfolgskontrolle sowie die Musterlösung mit Ihrer eigenen Lösung eigenverantwortlich an die jeweilige Rechtsanwaltskammer.
11. Wird meine Kammer das Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle des IWW Instituts auf jeden Fall anerkennen?
Die Rechtsanwaltskammern haben im Vorfeld überwiegend signalisiert, dass das vom IWW Institut angebotene FAO-Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet ist. Letztendlich bleibt die abschließende Entscheidung über die Anerkennung aber den jeweiligen Kammern im Einzelfall vorbehalten.
12. Wie viele Stunden werden anerkannt?
Pro Kalenderjahr werden maximal 5 Stunden anerkannt. Diese erreichen Sie bereits durch einen bestandenen Test des IWW.
13. Wie registriere ich mich online beim IWW?
Informationen hierzu finden Sie auf unserer allgemeinen Hilfe-Seite (www.iww.de/hilfe). Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung, sprechen Sie uns an!