27.05.2024 · Nachricht aus GStB · Abgabenordnung
Laut FG Köln (13.10.22, 14 K 642/21, Rev. BFH: X R 11/23) bleiben die im Zusammenhang mit einer Zusammenveranlagung festgesetzten Zinsen nach § 233a AO auch nach Änderung des Veranlagungswahlrechts bis zum Zeitpunkt des Änderungsantrages bestehen, wenn die Einkünfte nur noch einem Ehegatten zugerechnet werden. Die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Zinsen schulden die Eheleute danach weiterhin als Gesamtschuldner.
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30.04.2024 · Fachbeitrag aus GStB · Verwaltungsvermögen
Der BFH kommt in seinem Urteil vom 1.2.23 (II R 36/20, BStBl II 24, 269) zu dem Ergebnis, dass Anzahlungen auf eine von dem anderen Vertragspartner noch zu erbringende Lieferung oder Leistung zu den Sach- oder Dienstleistungsansprüchen gehören und nicht zu den Finanzmitteln zählen, wenn sie nicht auf den Erwerb von Gegenständen des Verwaltungsvermögens gerichtet sind. Dabei hat der BFH ausdrücklich offen gelassen, wie zu verfahren ist, wenn die Anzahlungen den Erwerb von Gegenständen des ...
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30.04.2024 · Fachbeitrag aus GStB · GmbH-Geschäftsführerversorgung
Die handelsrechtliche Bewertung und Passivierung von Pensionsverpflichtungen ist seit Einführung des BilMoG sowohl in der Literatur als auch in der Beratungspraxis ein Dauerbrenner. Denn mit dem BilMoG wurde ab 2010 handelsrechtlich ein variabler „atmender“ Marktzinssatz eingeführt, der der Abzinsung von Pensionsverpflichtungen zu Grunde zu legen ist. Durch die wenig später einsetzende „Zinsschmelze“ kam es in den Folgejahren zu explodierenden Pensionsrückstellungen, wodurch viele ...
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30.04.2024 · Fachbeitrag aus GStB · Umsatzsteuer
Die Erneuerung einer Heizungsanlage ist extrem teuer. Da wäre es von Vorteil, wenn ein Vermieter den Vorsteuerabzug aus den Kosten geltend machen könnte. Aktuell hat der BFH aber entschieden, dass Vermieter von Wohnraum den Vorsteuerabzug für eine Heizungsanlage nicht erreichen können, denn Vorrang hat immer die Betriebskostenverordnung, die eine „Umlegung“ von einmaligem Instandhaltungsaufwand für eine Heizungsanlage im Rahmen der Betriebskosten nicht zulässt. Zwar kann die Miete ...
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30.04.2024 · Fachbeitrag aus GStB · Private Veräußerungsgeschäfte
Frohe Kunde vom BFH: § 23 EStG greift nicht, wenn der an einer Erbengemeinschaft Beteiligte einen Erbanteil hinzuerwirbt und in der Folge ein zur Erbmasse gehörendes Grundstück innerhalb des Zehnjahreszeitraums mit Gewinn veräußert. Diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung hat der BFH getroffen und damit seine Rechtsprechung geändert (BFH 26.9.23, IX R 13/22, Abruf-Nr. 239068 ).
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30.04.2024 · Fachbeitrag aus GStB · Private Steuererklärungen
Jedes Jahr gibt es Steueränderungen, die im Kerngeschäft bei der Erstellung der Steuererklärungen berücksichtigt werden müssen. Den Leitfaden für die Abschlüsse und betrieblichen Steuererklärungen 2023 finden Sie in unserer Märzausgabe (GStB 24, 102 ff.). Dieser Beitrag gibt Ihnen zehn äußerst praxisrelevante Neuerungen an die Hand, die Sie für die Einkommensteuererklärung 2023 im Blick haben sollten.
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30.04.2024 · Fachbeitrag aus GStB · Personengesellschaften
In einer umfangreichen Entscheidung hat der BFH zu der seit langem schwelenden Streitfrage Stellung genommen, in welchem Umfang gewerbliche Einkünfte auf andere Einnahmen einer GbR abfärben (BFH 5.9.23, IV R 24/20, Abruf.-Nr. 238245 ).
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28.04.2024 · Fachbeitrag aus GStB · Aussetzungsverfahren
Die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten Photovoltaikanlagen ist nicht zu beanstanden – so hat das FG Köln mit Beschluss vom 14.3.24 (7 V 10/24) in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden.
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16.04.2024 · Nachricht aus GStB · Verfahrensrecht
Werden übermittelte Daten i. S. d. § 93c AO unzutreffend ausgewertet, ist das FA unabhängig von der Fehlerquelle gemäß § 175b Abs. 1 AO zur Änderung des Steuerbescheides berechtigt – und sogar verpflichtet (so FG Münster 14.8.23, 8 K 294/23 E, Rev. BFH: IX R 20/23). Eine Änderungsbefugnis nach § 175b AO besteht auch dann, wenn der Fehler wahrscheinlich ebenso bei Vorlage einer Bescheinigung in Papierform aufgetreten wäre.
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16.04.2024 · Nachricht aus GStB · Steuerabzug
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Köln ist nicht dafür zuständig, eine Außenprüfung anzuordnen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Steuerabzugs bei ausländischen Künstlern oder anderen beschränkt steuerpflichtigen Personen zu kontrollieren. Diese Aufgabe obliegt vielmehr dem örtlichen Finanzamt, wie der BFH mit Urteil vom 20.12.23 (I R 21/21) entschieden hat.
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