29.10.2024 · Fachbeitrag aus GStB · Umwandlungssteuerrecht
Im Rahmen von Umwandlungen kann auf die Ausgabe von Anteilen am übernehmenden Rechtsträger in bestimmten Konstellationen verzichtet werden. Das kann im Hinblick auf die Organisationsstruktur oder auch zur Vermeidung zusätzlicher Umwandlungskosten sinnvoll sein. Nicht aus den Augen verlieren darf man aber, welche steuerlichen Folgen sich aus dem Verzicht auf die Ausgabe von Anteilen ergeben. Der Beitrag geht anhand von Praxisfällen auf wichtige Aspekte ein und zeigt Gestaltungsansätze auf.
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29.10.2024 · Fachbeitrag aus GStB · Private-Equity-Fonds
Für die Besteuerung von Private-Equity-Fonds in der Rechtsform der Personengesellschaft finden die allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen Anwendung. Dies gilt auch für das Verfahrensrecht. Anhand des dargestellten Sachverhaltes wird aufgezeigt, welche verfahrensrechtlichen Fragestellungen die Praxis bewegen, wenn es um das Feststellungsverfahren von ausländischen Ziel-Fonds geht.
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29.10.2024 · Fachbeitrag aus GStB · Arbeitgeber/Arbeitnehmer
Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Inflationsausgleichsprämie gewähren, bleibt diese bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Die Regelung gilt für Zahlungen, die vom 26.10.22 bis zum 31.12.24 gewährt werden (§ 3 Nr. 11c EStG). Doch muss der Arbeitgeber die Prämie allen Mitarbeitern zahlen? Oder darf er differenzieren? Die ...
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29.10.2024 · Nachricht aus GStB · Kapitalgesellschaften
Im Streitfall ging es unter anderem um die steuerliche Beurteilung der Auskehrung eines Darlehens mit unsicherer Rückzahlung als vGA beim Gesellschafter. Das FA hatte das Darlehensverhältnis wegen gesellschaftsrechtlicher Veranlassung steuerlich nicht anerkannt und bereits im Jahr der Auskehrung des Darlehens eine vGA angenommen. Das FG Düsseldorf (28.10.22, 1 K 465/19 E,AO, Rev. BFH: VIII R 10/24) hat diese Sichtweise bestätigt und klargestellt, dass alleine die Erfassung und Verbuchung ...
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15.10.2024 · Fachbeitrag aus GStB · Mitunternehmer
Dass gewerbliche Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft auch auf andere Einkünfte eines Mitunternehmers abfärben können und diese zu gewerblichen Einkünften machen, hat der BFH bereits mehrfach mit großer Deutlichkeit entschieden. Für den Berater heißt dies insbesondere bei vermögensverwaltenden Familiengesellschaften, große Vorsicht walten zu lassen, um nicht mit – dem Grunde nach nicht gewerblichen Einkünften – in die Gewerbesteuerpflicht hineinzurutschen. Der BFH hat zudem ...
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15.10.2024 · Nachricht aus GStB · Grundstücksunternehmen
Wie der BFH mit Urteil vom 11.7.24 (III R 41/22) entschieden hat, ist die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG für ein Grundstücksunternehmen, das als Organgesellschaft sämtliche Grundstücke an eine andere Organgesellschaft derselben Organschaft verpachtet hat, auch dann zu versagen, wenn die pachtende Organgesellschaft den Grundbesitz an außerhalb des Organkreises stehende Dritte weitervermietet.
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15.10.2024 · Nachricht aus GStB · Investitionsabzugsbetrag
In einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat das FG Köln (14.3.24, 7 V 10/24; Beschw. BFH III B 24/24) zu der Frage Stellung genommen, welche Auswirkungen die mit dem JStG 2022 zum 1.1.22 neu eingeführte Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr. 72 EStG auf zuvor im VZ 2021 gebildete IAB hat. Gemäß § 3 Nr. 72 S. 2 EStG ist es dem Erwerber einer Photovoltaikanlage verwehrt, eine Gewinnermittlung für seinen Betrieb zu erstellen mit der Folge, dass eine – ...
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15.10.2024 · Nachricht aus GStB · Immobilienanlage
Das FG Hamburg (21.2.24, 6 K 27/22; Rev. BFH: IX R 13/14) hat entschieden, dass Miet- oder Pachtgarantien im Rahmen eines Immobilienanlageprojekts unter Beteiligung eines geschlossenen Immobilienfonds Fondsetablierungskosten i. S. v. § 6e Abs. 2 EStG darstellen. Nach Ansicht des FG bestehen im Übrigen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die rückwirkende Anwendung von § 6e EStG auf den VZ 2014 (§ 52 Abs. 14a EStG).
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