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  • 31.07.2007 · Musterverträge und -schreiben · Downloads · Unternehmer

    Forderungsverzicht gegen Besserungsschein

    Bei kleineren Unternehmen mit nur einem oder zwei Gesellschaftern ist es meist sinnvoller, statt des Rangrücktritts den Forderungsverzicht gegen Besserungsschein zu wählen. Bei Forderungsverzicht gegen Besserungsschein darf die Verbindlichkeit nicht mehr passiviert werden mit den entsprechenden Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung und die insolvenzrechtliche Überschuldung. Tritt allerdings der Besserungsfall ein, lebt die Forderung mit allen steuerlichen Konsequenzen wieder auf. Dieses Ergebnis erreichen Sie mit der folgenden Musterformulierung.