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  • 29.07.2022 · Sonderausgaben · Downloads · Unternehmer

    Update „Betriebsaufspaltung“ – Fluch und Segen in der Beratungspraxis

    Ein echter Dauerbrenner in der Gestaltungspraxis ist die Betriebsaufspaltung, die den Berater bei der Absicherung der Vorteile des Konstrukts, bei Umstrukturierungen, aber immer stärker auch in der Nachfolgeberatung vor immer neue Herausforderungen stellt. Bei der Betriebsaufspaltung gibt es ein wahres Feuerwerk an Gestaltungsoptionen. Doch verunglückte oder unerkannte Betriebsaufspaltungen können in der Praxis gleichwohl größten Schrecken verbreiten. So kommt es bei Nachfolgegestaltungen oft zur ungewollten Beendigung der Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen – mit der misslichen Folge einer Betriebsaufgabe, einhergehend mit der Zwangsrealisierung stiller Reserven. Doch auch bei einem einheitlichen Übergang von Besitz- und Betriebsunternehmen ist trotz der gegenseitigen Verflechtung zu berücksichtigen, dass es sich für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke um zwei betriebliche Einheiten handelt, die bzgl. der Inanspruchnahme der Vergünstigungen der §§ 13a, 13b ErbStG jeweils isoliert zu betrachten sind. Aus dieser nicht immer in sich stimmigen Symbiose aus Ertrag- und Schenkungsteuer resultieren etliche weitere steuerliche Fallstricke.