06.02.2023 · Fachbeitrag · Lehrvideo 41
JStG 2022 bringt gravierende Änderungen für PV-Anlagen
| Mit dem Jahressteuergesetz 2022 haben sich gravierende Änderungen für die steuerliche Beurteilung von PV-Anlagen ergeben. Es wurde nicht nur mit § 12 Abs. 3 UStG ab dem 01.01.2023 ein neuer Umsatzsteuersatz von 0,0 Prozent eingeführt, sondern mit § 3 Nr. 72 EStG auch eine rückwirkend ab 2022 verpflichtend geltende und nahezu alle PV-Anlagen betreffende Einkommensteuerbefreiung geschaffen. Lernen Sie alle Neuerungen in Video Nr. 41 aus der LGP-Lehrvideo-Reihe kennen. |
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