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  • 05.06.2023 · Fachbeitrag · Lehrvideo 47

    Dienstwagen: Kostenfalle Bruttolistenpreis?

    | Der Dienstwagen ist ein beliebtes Gehaltsextra. Wird er auch privat genutzt, muss der Mitarbeiter diesen Vorteil allerdings versteuern und verbeitragen. Das große Feilschen fängt dann beim Bruttolistenpreis an, denn nicht jeder Mitarbeiter gibt sich mit einem Dienstwagen für um die 30.000 Euro zufrieden; bei manchen darf es „gern auch etwas teurer“ sein. Dass das immer mit zusätzlichen Steuern und Sozialabgaben bei Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbunden ist, ist den meisten nicht bewusst. Video Nr. 47 aus der LGP-Lehrvideo-Reihe geht deswegen der Frage auf den Grund, wie sich die Belastung reduzieren lässt, wenn der Mitarbeiter eine günstigere Wagenklasse oder gar ein Hybrid- oder Elektroauto wählt. |