25.07.2023 · Fachbeitrag · Lehrvideo 50
Steuerbilanz ändern: So nutzen Sie Wahlrechte optimal aus
| Bei der Bilanzänderung wird ein richtiger Bilanzposten durch einen anderen ebenfalls zulässigen Bilanzposten ersetzt. Es geht also insbesondere darum, wie Bilanzierungswahlrechte rückwirkend anders ausgeübt werden können – z. B. um die Steuernachzahlung nach einer Betriebsprüfung zu drücken. Was die Voraussetzungen für die Bilanzänderung sind und wie sie gelingt, zeigt Ihnen Video Nr. 50 aus der LGP-Lehrvideo-Reihe. |
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