20.03.2022 · Nachricht aus SSP · Lohnsteuer
Kalkulieren Sie die Kosten für eine Betriebsveranstaltung im Vorfeld so, dass die Kosten pro Teilnehmer nicht mehr als 110 Euro betragen, kann es Ihnen trotzdem passieren, dass Lohnsteuer fällig wird und der Vorsteuerabzug versagt wird. Dann nämlich, wenn Gäste absagen, weil das Finanzamt die Kosten dann auf die Anwesenden umlegen darf, womit die 110-Euro-Grenze überschritten werden kann. So sah es der BFH. Das Unternehmen hat dagegen jetzt Verfassungsbeschwerde eingelegt.
> lesen
15.07.2021 · Nachricht aus SSP · Lohnsteuer
Kalkulieren Sie die Kosten für eine Betriebsveranstaltung im Vorfeld so, dass die Kosten pro Teilnehmer nicht mehr als 110 Euro betragen, kann es Ihnen trotzdem passieren, dass Lohnsteuer fällig wird und der Vorsteuerabzug versagt wird. Dann nämlich, wenn Gäste absagen, das Finanzamt die Kosten auf die Anwesenden umlegt und so die 110-Euro-Grenze überschritten wird. Dass das so in Ordnung geht, hat der BFH jetzt klargestellt.
> lesen