04.07.2024 · Nachricht aus MBP · Einkommensteuer
Für energetische Maßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude ist nach § 35c EStG eine Steuerermäßigung möglich. Das BMF hat nun einen Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) veröffentlicht (Stand: 15.2.24; abrufbar unter www.iww.de/s10937 ).
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04.07.2024 · Nachricht aus MBP · Außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG
Die Auszahlung einer Direktversicherung nach Ausübung eines vertraglich eingeräumten Kapitalwahlrechts unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz. Gegen diese Entscheidung des FG Münster (24.10.23, 1 K 1990/22 E, Abruf-Nr. 238312 ) ist allerdings die Revision (BFH X R 25/23) anhängig.
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04.07.2024 · Fachbeitrag aus MBP · Einkommensteuer
Die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten Photovoltaikanlagen ist nicht zu beanstanden. So lautet ein Beschluss des FG Köln (14.3.24, 7 V 10/24, Abruf-Nr. 240797 ) in einem Aussetzungsverfahren, der die Sichtweise der Finanzverwaltung (BMF 17.7.23, IV C 6 - S 2121/23/10001:001, Rz. 19) bestätigt.
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04.07.2024 · Fachbeitrag aus MBP · Der praktische Fall
Ein typisches Thema während einer Betriebsprüfung ist die Frage, ob Bewirtungskosten ganz, teilweise oder gar nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Der praktische Fall zeigt wichtige Aspekte, auf die zu achten ist.
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04.07.2024 · Fachbeitrag aus MBP · Umsatzsteuer
Ob Dienstleistung oder Lieferung, grenzüberschreitende B2B-Umsätze sollen dem Grunde nach nicht besteuert werden. Bei Lieferungen erreicht man dies über Steuerfreiheiten (Ausfuhrlieferung oder innergemeinschaftliche Lieferung) und bei Dienstleistungen über eine Ortsverlagerung zum Kunden hin (§ 3a Abs. 2 UStG). Der BFH (31.1.24, V R 20/21) hat nun zur Nachweisführung bei sonstigen Leistungen entschieden. Anlass genug, sich einen Überblick zu verschaffen.
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04.07.2024 · Fachbeitrag aus MBP · Besteuerung von Gesellschaften
Bereits seit 2022 können viele Personengesellschaften auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden und damit auch das Transparenz- durch das Trennungsprinzip ersetzen. Dennoch haben bisher nur wenige Gesellschaften einen Optionsantrag gestellt. Nicht nur aus diesem Grund wurde die Optionsmöglichkeit durch das Wachstumschancengesetz (BGBl I 24, Nr. 108) modifiziert und der Anwendungsbereich vergrößert. MBP nimmt das zum Anlass, die Folgen der Option zu analysieren.
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04.07.2024 · Nachricht aus MBP · Einkommensteuer
Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf löst keine Einkommensteuer aus. Der Nutzungsersatz ist weder ein Kapitalertrag i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG noch handelt es sich um sonstige Einkünfte i. S. des § 22 Nr. 3 EStG (BFH 7.11.23, VIII R 7/21, Abruf-Nr. 240444 ; BFH, PM Nr. 16/24 vom 21.3.24).
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04.07.2024 · Nachricht aus MBP · Kapitalgesellschaften
Eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter setzt einen Zuwendungswillen voraus – und ein solcher kann aufgrund eines Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) fehlen. Nach Ansicht des BFH (22.11.23, I R 9/20, Abruf-Nr. 240822 ; BFH, PM Nr. 20/24 vom 11.4.24) ist es insoweit maßgebend, ob der konkrete GGF einem Irrtum unterlegen ist, nicht hingegen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden ...
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04.07.2024 · Fachbeitrag aus MBP · Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
Mit dem Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz („MoPeG“, BGBl I 21, 3436) hat der Gesetzgeber das Recht der GbR mit Wirkung ab dem 1.1.24 am Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft ausgerichtet. Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.23 (BGBl I 23, Nr. 411) wurden die MoPeG-Anpassungen auf der verfahrensrechtlichen Ebene aufgrund der ab 1.1.24 geltenden Unterscheidung zwischen rechtsfähigen ...
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04.06.2024 · Fachbeitrag aus MBP · Umsatzsteuer
Zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten gibt es ein neues Schreiben des BMF (29.4.24, III C 3 - S 7117-j/21/10002 :004, Abruf-Nr. 241705 ), das in allen offenen Fällen anzuwenden ist. Die dort enthaltene Übergangsregelung soll nur bis zum 30.6.24 gelten.
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