10.11.2016 · Musterverträge und -schreiben · Tragwerksplanung · Kosten/Mitwirkung AG
Bitte um Planungsvorgaben bei Planungsänderung
Die Lph 1 hat mit „Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf“ und „Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse“ in der HOAI 2013 zwei zentrale, neu formulierte Grundleistungen erhalten. Diese sind auch bei Planungsänderungen zu erfüllen. Gerade hier wird unter Termindruck häufig der eine oder andere Kompromiss geschlossen, der sich später als Risiko herausstellt. Erfüllen Sie deshalb Ihre Beratungspflicht, fordern Sie vom Auftraggeber für Ihre Planungsänderung ausreichende Planungsvorgaben und empfehlen sie ihm im Zweifel, ein weiteres Fachplanungsbüro einzuschalten.
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