Hervorragende Mitarbeiter im Büro halten und die besten Köpfe neu gewinnen – das sind zwei Faktoren, die über das Wohl und Wehe eines Planungsbüros entscheiden. 65 Büros haben ihre Position jetzt noch einmal ...
Die Praxis zeigt, dass eine von Architekten erstellte „Kostenberechnung“ oft nicht den Maßgaben der DIN 276 entspricht. Das kann dazu führen, dass eine Rechnung – mit einer Honorarberechnung nach HOAI – nicht ...
Zum Abschluss der Beitragsreihe rund um den § 11 HOAI stellt PBP Ihnen die Zielbaummethode des Honorarsachverständigen Matthias Voigt vor. Sie dient dazu, bei einem Auftrag über mehrere Objekte in der ...
Fußball, Handball, Volleyball, Basketball – auch Planungsbüros haben das Sportsponsoring für sich entdeckt, um dort Geschäfte zu machen. Wie Sie Ihren Betriebsausgabenabzug optimieren, hat PBP Ihnen in Teil 1 erklärt. Ein Problem bleibt: Gäste, die Sie in Ihre VIP-Loge einladen, müssen diese Leistung – den geldwerten Vorteil – selbst versteuern. Das will aber kein Einladender. Deshalb bietet der Gesetzgeber Ihnen die Möglichkeit, diese Steuer zu übernehmen. Eine neue Entscheidung des ...
In Konfliktsituationen neigen die Vertragsparteien schnell zur Kündigung. Doch sollte wohl überlegt sein, aus welchem Grund und ob überhaupt gekündigt werden kann. Wertvolle Aussagen dazu finden sich in einer ...
Das OLG Frankfurt hat noch einmal den Unterschied zwischen der Prüffähigkeit und der sachlichen Richtigkeit einer Abschluss- oder Schlussrechnung herausgearbeitet. PBP fasst zusammen.
Digitalisierung, Neues Arbeiten und Akquisition zusammen mit dem Chef kompetent organisieren und ihn so zielgerichtet entlasten: Der IWW-Lehrgang vermittelt das Know-how für erfolgreiches Büromanagement 5.0.
Professionelles Nachtragsmanagement – so gelingt’s
Eine Planungsänderung? Verzögerungen am Bau? Wiederholungsleistungen? In allen Fällen erhalten Sie die entsprechenden Honoraranteile nur mit Nachträgen zum Planungsvertrag. Wie das in der Praxis funktioniert, erfahren Sie in der neuen Sonderausgabe von PBP Planungsbüro professionell.
Digitale Technologien und neue Arbeitsweisen bieten Chancen, Ihren Workflow einfacher und effizienter zu gestalten. In nur 3 Tagen erfahren Sie ganz konkret, wie auch Ihr Planungsbüro von den neuen Werkzeugen für Planung, Bauleitung und Projektsteuerung profitiert.
Wenn Sie mit „Verbrauchern“ Vertragsbeziehungen eingehen, sollten Sie sich unbedingt mit den §§ 312b, 312c BGB und § 7 Abs. 2 HOAI auseinandersetzen. Sonst droht Ihnen der Verlust von Honoraransprüchen, im Zweifel Ihres gesamten Honorars. Das lehren drei neue Entscheidungen, die allesamt gegen den Planer ausgefallen sind. Die Stichworte lauten Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB), Vertrag nicht im Büro geschlossen (§ 312b BGB) und „Keine Belehrung nach § 7 Abs. 2 HOAI“. Wie Sie diese Honorarfallen ...