16.11.2016 · Checklisten · Projektsteuerung · Kosten/Mitwirkung AG
Regeln zur einvernehmlichen Aufhebung eines (Sub-)Planervertrags
Es gibt Situationen, in der man mit dem Vertragspartner – Auftraggeber oder Subplaner – einfach nicht mehr zusammenarbeiten kann oder will. So einfach ist der Ausstieg aber nicht. Als Auftragnehmer können Planer einen Vertrag ohne Nachteile zu erleiden, nur aus wichtigem Grund kündigen. Wann ein wichtiger Grund vorliegt, ist aber umstritten. Folglich drohen bei solchen Kündigungen lange und teure – gerichtliche – Auseinandersetzungen. Viel besser ist es, den Vertrag im Falle eines Falles evtl. einvernehmlich aufzuheben. Nutzen Sie dabei diese Checkliste. Sprechen Sie mit dieser Liste Ihren Rechtsberater an.
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