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  • 25.04.2024 · Musterverträge und -schreiben · Objektplanung Gebäude / Innenräume · LPH 5/6/7

    Musterschreiben: Nachtragsangebote ausf. Unternehmen und die Prüfpflicht der planenden Berufe

    Der Architekt ist nicht der Rechtsberater des Bauherrn, weil er dafür juristisch nicht qualifiziert ist. Diese Aussage des BGH hat für Aufsehen und Verunsicherung gesorgt. Was müssen Sie leisten und wo ist die Grenze zur unerlaubten (und nicht versicherten) Rechtsberatung? Mit diesem Musterschreiben informieren Sie Auftraggeber über das Thema „Nachtragsprüfung ausf. Unternehmen: Das sind die Leistungspflichten und -grenzen der planenden Berufe".