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  • 08.12.2016 · Downloads allgemein · Projektsteuerung · LPH 8/9

    Beratung von Auftraggebern beim Adressaten des Mängelbeseitigungsverlangens vor Abnahme

    Es ist auf Baustellen gang und gäbe, dass ein Bauunternehmer Mängel beseitigt, bevor seine Leistungen vom Auftraggeber abgenommen werden. Im VOB/B-Vertrag hat der Auftraggeber sogar einen Anspruch darauf. Gefährlich wird es, wenn er die Mängel nicht von dem Unternehmen beseitigen lassen will, das den Mangel verursacht hat, sondern von einem – besser qualifizierten – Dritten. Dann kann der Auftraggeber auf den Mängelbeseitigungskosten sitzenbleiben. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Jena, die auch für die Objektüberwachung eine Haftungsfalle darstellt. Mit dem Schreiben beraten Sie den Auftraggeber in punkto „wer soll Mängel beseitigen“ richtig.