27.04.2018 ·
Downloads allgemein aus PBP · Downloads · Allgemeine Unternehmensführung
Eine zentrale Bedeutung, wie Sie in Ihrem Büro die Vorschriften der DSGVO einhalten, kommt den Verfahrensverzeichnissen zu. In Planungsbüros relevant sind u. a. Verfahrensverzeichnisse zum Umgang mit Kundendaten, für Homepage mit Cookie und Kontaktformular, zu BIM, zum Beschäftigtendatenschutz und zu Bauherrenrechten. Das Musterverarbeitungsverzeichnis „Kontaktdatenmanagement“ zeigt, wie solche Verzeichnisse aussehen.
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27.04.2018 ·
Musterverträge und -schreiben aus PBP · Downloads · Allgemeine Unternehmensführung
Am 25.05.2018 muss die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Deutschland umgesetzt sein. Sie betrifft auch jedes Planungsbüro in den unterschiedlichsten Sphären. Auf Nummer Sicher gehen Sie, wenn Sie sich von Bauherrn eine ausdrückliche Einwilligung einholen, dass Sie seine Daten speichern dürfen. Nutzen Sie folgendes Schreiben.
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26.04.2018 · Nachricht aus PBP · Planungsleistungen
Jetzt haben Sie es wieder einmal schwarz auf weiß: Bei der Kostenschätzung steht Ihnen ein Toleranzrahmen zur Verfügung. Dieser liegt bei einer vorgezogenen Grobkostenschätzung im Bereich von 30 bis 40 Prozent. Das hat das OLG Schleswig festgestellt.
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26.04.2018 · Nachricht aus PBP · Honorarrecht
Eine Entscheidung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit für Dienstleistungserbringer bringt neuen Gegenwind für die HOAI. Der EuGH hat nämlich in einem Fall aus Holland klargestellt, dass das Kapitel III der Dienstleistungsrichtlinie zur Niederlassungsfreiheit der Dienstleistungserbringer auch auf rein innerstaatliche Sachverhalte anzuwenden ist.
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26.04.2018 · Fachbeitrag aus PBP · Unternehmensführung
Am 25.05.2018 ist es so weit. Dann muss die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Deutschland umgesetzt sein. Sie betrifft auch jedes Planungsbüro, in den unterschiedlichsten Sphären. Machen Sie sich mit den neuen Regelungen vertraut und fangen Sie mit der konkreten Umsetzung sofort an. In dieser Ausgabe lesen Sie alles zu den Themen Adress-, Kontaktdaten-, Empfehlungsmanagement und Beschäftigtendatenschutz.
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26.04.2018 · Fachbeitrag aus PBP · Architektenrecht
Der Gesetzgeber hatte sich viel vorgenommen, um die Haftungsrisiken von Planungsbüros hinsichtlich der Dauer der Gewährleistungsfrist zu begrenzen. Er hat in § 650s BGB geregelt, dass Sie ab der letzten Leistung des bauausführenden Unternehmers eine Teilabnahme der Leistungen verlangen könne, die Sie bis dahin erbracht haben. Ihre Verjährungsfrist soll damit möglichst nahe an den Beginn der Verjährungsfrist der ausführenden Unternehmen rücken. Ist das Ziel erreicht? Und wie läuft das ...
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26.04.2018 · Fachbeitrag aus PBP · Honorarmanagement
Gelten Nachlässe beim Honorar automatisch auch bei Nachtragsvereinbarungen? Diese Frage wird immer wieder an die Redaktion herangetragen. Die einzig richtige Antwort lautet: Regeln Sie das im Vertrag konkret selbst. Hier greift nämlich die Vertragsautonomie und nicht das Preisrecht. Lassen Sie den Punkt dagegen ungeregelt, sind Schwierigkeiten programmiert. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Düsseldorf.
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26.04.2018 · Fachbeitrag aus PBP · Honorarmanagement
Wer geht gerne vor Gericht? Niemand. Manchmal ist es aber unvermeidbar. In dem Fall optimieren Sie Ihre Erfolgschancen, wenn Sie sämtliche Sachverhalte schon in der ersten Instanz systematisch vortragen und herleiten. Alles andere macht viel Aufwand und birgt das Risiko, dass Sie schon in der ersten Instanz endgültig verlieren.
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26.04.2018 · Fachbeitrag aus PBP · Honorarmanagement
Sie kennen das Szenario: Bei der Vertragsanbahnung steht auch das Thema „Stundensatz“ an. Sie möchten den Bauherrn nicht mit zu hohen Stundensatzforderungen verkrätzen und machen deshalb ein „Unterkostenangebot“. Auch weil Sie davon ausgehen, dass Sie eher wenige Leistungen im Stundensatz erbringen werden. Ein solches Entgegenkommen kann Ihnen später aber auf die Füße fallen, wenn doch viele Leistungen im Zeithonorar anfallen. Versuchen Sie sich deshalb an der „Quadratur des ...
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25.04.2018 · Fachbeitrag aus PBP · Honorarrecht
Das Thema Bauzeitverzögerung gewinnt an Bedeutung. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen häufen sich. Die meisten gehen bisher für Planer ungünstig aus, weil sie die Anspruchsgrundlage nicht belegen konnten. Den Anspruch aus dem BGB herzuleiten, ist schwierig (PBP 4/2018, Seite 3). Besser ist es, wenn Sie eine vertragliche Vereinbarung treffen. Erfahren Sie, wie diese aussehen könnte und überzeugen Sie Auftraggeber von deren Nutzen.
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