08.11.2016 · Downloads allgemein · Projektsteuerung · Verträge/Honorar/Änderungen
Einigung über Änderungen in der Planung
Um beide Vertragspartner preisrechtlich auf gleiche Augenhöhe zu stellen, ist in der HOAI 2013 geregelt, dass ein Auftraggeber Planungsänderungen nicht einfach anordnen darf, sondern dass man sich über eine Änderung einigt (§ 10 HOAI). Diese Regelung ist für Planungsbüros fair und sehr bedeutsam. Denn eine Einigung über eine Planungsänderung bedeutet zunächst, dass beide Vertragspartner einig sind, dass zuvor ein abgeschlossener planerischer Zustand erarbeitet worden war (der jetzt geändert werden soll). Damit es über das Änderungshonorar keinen Streit gibt, empfiehlt PBP die Einigung, den Änderungsumfang und das Änderungshonorar zu dokumentieren.
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