20.12.2016 · Download · Projektsteuerung · Verträge/Honorar/Änderungen
Generalplanervertrag: Stille Gesellschaft
Ein empfindliches Generalplanerrisiko besteht darin, dass er Fachplaner honorieren muss, obwohl er möglicherweise für deren Leistungen vom Auftraggeber noch gar kein Honorar bekommen hat. Liquiditätslücken drohen auch, wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist. Zahlt er Abschlagsrechnungen nicht, müssen Subplaner trotzdem bezahlt werden. Dieses Vorleistungsrisiko kann man mit vertraglichen „pay-when-paid-“Klauseln aushebeln. Weil diese vor Gericht aber selten halten, sind Alternativen gefragt. Eine ist die Einrichtung einer stillen Gesellschaft. Einen Mustervertrag finden Sie hier.
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