23.01.2024 · Einzelklauseln · Objektplanung Gebäude / Innenräume · Verträge/Honorar/Änderungen
Klausel_Honorarzone – nachträgliche Prüfung
Im Zuge der Vertragsanbahnung wird oft, auch bei öffentlichen Aufträgen im Vergabeverfahren, zunächst eine Honorarzone eingesetzt, die sehr niedrig ist. Stellt sich im Verlauf der Planungsvertiefung heraus, dass dieser Ansatz zu niedrig ist, ist es nach der aktuellen Rechtsprechung schier unmöglich, nachträglich die fachlich angemessene Honorarzone durchzusetzen. Deshalb kann eine vorsorgliche Klausel Abhilfe schaffen. Solche Klauseln können auch bei Vergabeverfahren durch entsprechende Anfragen im Vergabemanagementsystem in die Vertragsverhandlungen eingebracht werden.
Möchten Sie diese Arbeitshilfe jetzt herunterladen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € mtl.
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig