30.11.2022 · Einzelklauseln · Bauphysik, Geotechnik, Vermessung … · Verträge/Honorar/Änderungen
Klausel _Vertragsklausel bei Überschreitung der Tafelwerte
Vielfach werden Honorare kalkulatorisch auf Basis der HOAI 2021 vereinbart. Dabei kommt es zu Situationen, bei denen die ursprüngliche Kostenannahme von anrechenbaren Kosten innerhalb der Tafelwerte ausgeht, sich in der Kostenberechnung in der Lph 3 aber zeigt, dass die Tafelwerte überschritten werden. In dem Fall bestehen Unklarheiten hinsichtlich der Ermittlung der Höhe des Honorars. Die nachstehende Klausel soll diesen Fall vorsorglich berücksichtigen und Unstimmigkeiten hinsichtlich der Ermittlung der anrechenbaren Kosten vermeiden
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