02.09.2021 · Musterverträge und -schreiben · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · Verträge/Honorar/Änderungen
Muster-Vertrag für Leistungen zur Bestandsaufnahme
Nach derzeitiger Einschätzung der Redaktion unterfallen Leistungen der reinen Bestandsaufnahme nicht dem neuen Architekten- und Ingenieurrecht des BGB, da die Leistungen nicht dazu dienen, zwischen den Parteien vereinbarte Planungs- und Überwachungsziele zu erreichen. Die Leistungen der Bestandsaufnahme bilden vielmehr einen Wert für sich. Die hier in Rede stehenden Leistungen und Honorare sind auch preisrechtlich (in der HOAI 2021) nicht geregelt. Auch das bestimmt die Honorarvorschläge im Mustervertrag.
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