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  • 02.05.2019 · Musterverträge und -schreiben · Objektplanung Gebäude / Innenräume · Verträge/Honorar/Änderungen

    Vertragsklausel: Zusatzhonorar für Ausführungsverzögerung in Lph 8

    Gründe für Bauverzögerungen gibt es reichlich. Sie alle haben eines gemein: Sie wirken sich entscheidend auf Ihren Ertrag aus, bringen Projekte ins Minus. Wappnen Sie sich für solche Ereignisse schon in der Vertragsanbahnung und -gestaltung. Die aktuelle Rechtsprechung lehrt, dass Sie für unvorhergesehenen Mehraufwand in der Lph 8 nur dann ein Zusatzhonorar durchsetzen können, wenn Sie das im Vertrag entsprechend geregelt haben. PBP stellt Ihnen eine faire Klausel vor, die das für alle Beteiligten nachvollziehbar abbildet.