01.07.2021 · Fachbeitrag aus VB · Rechnungslegung
Viele Vereine arbeiten mit Tabellenkalkulationen als Buchhaltungslösung. Bei diesen einfachen, günstigen und oft sehr praktikablen Systemen wird aber oft in Frage gestellt, ob sie „finanzamtsfest“ sind. Das FG Münster hat das bejaht und der Finanzverwaltung eine Niederlage beschert. VB nimmt die Entscheidung zum Anlass, Ihnen die gesetzlichen Vorgaben für die Vereinsbuchhaltung vorzustellen und den Münsteraner Fall darin einzuordnen.
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