04.06.2021 · Checklisten · Downloads · Insolvenz
Vorzulegende Unterlagen bei Anzeige an Restrukturierungsgericht
Jeder Schuldner, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, darf die Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens nach § 30 Abs. 1 S. 1 StaRUG in Anspruch nehmen, z. B. ein Restrukturierungsvorhaben beim Restrukturierungsgericht anzeigen. Durch die Anzeige soll das Gericht über das Restrukturierungsvorhaben informiert und vorbereitet werden, weil regelmäßig mit Eilanträgen des Schuldners zur Inanspruchnahme der Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens zu rechnen ist. Um somit das Gericht nicht zu „überrumpeln“, sollte die Anzeige möglichst mit einem Vorlauf vor dem ersten entsprechenden Antrag des Schuldners erfolgen, zumal auch mit der Anzeige Unterlagen vorzulegen sind. Welche das sind, zeigt die folgend Checkliste.
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