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  • 01.04.2021 · Musterformulierungen · Downloads · Vollstreckungsschutz

    Klarstellende Entscheidung beantragen

    Der Schuldner kann unverzüglich nach Bekanntwerden der Pfändung beim Vollstreckungsgericht, das den PfÜB erlassen hat, eine klarstellende Entscheidung herbeiführen, aus der sich ergibt, dass der Drittschuldner angewiesen wird, den Corona-Bonus bei der Ermittlung des unpfändbaren Einkommen nicht zu berücksichtigen. Die Musterformulierung zeigt, wie Sie den Antrag auf klarstellende Entscheidung formulieren sollten.