19.05.2017 · Fachbeitrag aus Einspruch aktuell · Einkommensteuer
Die erste Tätigkeitsstätte ersetzt seit dem 1.1.14 den Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“. Durch die Neuregelung verloren einige Berufsgruppen die Möglichkeit, nach Reisekostengrundsätzen abzurechnen. Ihnen bleibt nur noch die Entfernungspauschale.
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