· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Schwierigkeiten mit der ersten Tätigkeitsstätte
| Die erste Tätigkeitsstätte ersetzt seit dem 1.1.14 den Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“. Durch die Neuregelung verloren einige Berufsgruppen die Möglichkeit, nach Reisekostengrundsätzen abzurechnen. Ihnen bleibt nur noch die Entfernungspauschale. |
Erste Tätigkeitsstätte ist jede ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, die dem der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Bei der Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte gibt es zwei Varianten (BMF 24.10.14, IV C 5 - S 2353/14/10002):
- die (vorrangige) Zuordnung durch den Arbeitgeber (§ 9 Abs. 4 S. 2 EStG): Sie muss zudem auf Dauer angelegt sein. Das ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer einer betrieblichen Einrichtung
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ESA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 28,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig