05.07.2017 · Nachricht aus Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht · § 22 EStG
Von internationalen Organisationen gezahlte Altersbezüge an unbeschränkt Steuerpflichtige sind so zu besteuern, wie vergleichbare Inlandsrenten steuerlich zu behandeln sind (so. rechtsvergleichende Qualifizierung).
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