01.09.2017 · Fachbeitrag aus Löhne und Gehälter professionell · Arbeitgeberleistungen
Viele Arbeitnehmer sind häufig auf einer Auswärtstätigkeit unterwegs. Dadurch entstehen Unterkunftskosten z. B. für die Nutzung eines Hotelzimmers, für ein (möbliertes) Zimmer oder eine Wohnung. Die Kosten kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erstatten.
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