· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Lohnsteuerliche Spielregeln für die Überlassung einer Unterkunft auf Dienstreisen
von StB Andreas Müller, PWC, München
| Viele Arbeitnehmer sind häufig auf einer Auswärtstätigkeit unterwegs. Dadurch entstehen Unterkunftskosten z. B. für die Nutzung eines Hotelzimmers, für ein (möbliertes) Zimmer oder eine Wohnung. Die Kosten kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erstatten. |
Grundvoraussetzung: Auswärtstätigkeit
Der Arbeitgeber kann die notwendigen Mehraufwendungen für die beruflich veranlasste Übernachtung an einer Tätigkeitsstätte, die nicht die erste ist, unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei erstatten (BMF, Schreiben vom 24.10.2014, Az. IV C 5 ‒ S 2353/14/10002, Rz. 110, 114, Abruf-Nr. 143138):
Berufliche Veranlassung der Übernachtung
Die auswärtige Übernachtung muss beruflich veranlasst sein. Das ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers so gut wie ausschließlich betrieblich bzw. dienstlich unterwegs ist.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig