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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Lohnsteuerliche Spielregeln für die Überlassung einer Unterkunft auf Dienstreisen

    von StB Andreas Müller, PWC, München

    | Viele Arbeitnehmer sind häufig auf einer Auswärtstätigkeit unterwegs. Dadurch entstehen Unterkunftskosten z. B. für die Nutzung eines Hotelzimmers, für ein (möbliertes) Zimmer oder eine Wohnung. Die Kosten kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erstatten. |

    Grundvoraussetzung: Auswärtstätigkeit

    Der Arbeitgeber kann die notwendigen Mehraufwendungen für die beruflich veranlasste Übernachtung an einer Tätigkeitsstätte, die nicht die erste ist, unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei erstatten (BMF, Schreiben vom 24.10.2014, Az. IV C 5 ‒ S 2353/14/10002, Rz. 110, 114, Abruf-Nr. 143138):

     

    Berufliche Veranlassung der Übernachtung

    Die auswärtige Übernachtung muss beruflich veranlasst sein. Das ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers so gut wie ausschließlich betrieblich bzw. dienstlich unterwegs ist.