13.09.2017 · Fachbeitrag aus Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht · § 4 EStG
Der Höchstbetrag von 1.250 EUR für Aufwendungen eines häuslichen Arbeitszimmers wird nur einmal pro Person gewährt, auch wenn der Steuerpflichtige mehrere häusliche Arbeitszimmer in verschiedenen Haushalten nutzt, so ein aktuelles Urteil des BFH.
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