13.09.2017 · Fachbeitrag aus Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht · § 15 ErbStG
Bei einer Geldschenkung des leiblichen (biologischen) Vaters an seine Tochter greift bei der Schenkungsteuer die günstige Steuerklasse I mit dem persönlichen Freibetrag von 400.000 EUR auch dann ein, wenn der biologische Vater nicht gleichzeitig der rechtliche Vater ist.
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