14.09.2017 · Nachricht aus Löhne und Gehälter professionell · Sachbezüge/Geschenke
Gute Nachrichten von der Finanzverwaltung: Das BMF hält trotz gegenteiliger BFH-Rechtsprechung daran fest, dass die Pauschalsteuer nach § 37b EStG für Sachgeschenke nicht in die 35-Euro-Freigrenze für den Betriebsausgabenabzug einfließt. Übersteigt also der Geschenkewert selbst die 35-Euro-Grenze nicht, bleibt der Betriebsausgabenabzug erhalten, auch wenn diese Grenze zusammen mit der Pauschalsteuer überschritten wird.
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