25.09.2017 · Nachricht aus Familienrecht kompakt · Abstammung
Der BGH hat entschieden, dass ein Frau-zu-Mann-Transsexueller, der nach der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die Änderung seiner Geschlechtszugehörigkeit ein Kind geboren hat, im Rechtssinne als Mutter des Kindes anzusehen ist (BGH 6.9.17, XII ZB 660/14).
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