26.11.2018 · Nachricht aus Mietrecht kompakt · Heizkosten
Baut der Vermieter nach Mietvertragsabschluss eine besonders unwirtschaftlich arbeitende Anlage ein, wodurch es zu vermeidbaren Mehrkosten kommt, muss er diese letztlich selbst tragen. Er kann insoweit nicht mit einer Heizkostennachforderung gegen ein sich zugunsten des Mieters aus der Abrechnung der Betriebskosten ergebendes Guthaben aufrechnen (AG Hamburg 17.10.18, 49 C 176/17, Abruf-Nr. 205983 ).
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28.01.2008 · Fachbeitrag aus Praxis Steuerstrafrecht · Straftat oder Ordnungswidrigkeit
Neben „Jedermann-Delikten“ gibt es gerade im Wirtschaftsstrafrecht zahlreiche Tatbestände, die nur für einen bestimmten Täterkreis gelten. Die juristische Person selbst - z.B. die GmbH als „Arbeitgeber“ i.S. des § 266a StGB - handelt im Geschäftsverkehr durch eine natürliche Person als Funktionsträger (Geschäftsführer), kann aber strafrechtlich nicht sanktioniert werden.
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