15.05.2008 · Fachbeitrag aus Erbfolgebesteuerung · Einkommensteuer
Die Klägerin ist Alleinerbin ihres 1994 verstorbenen Ehemannes (E). Nach dessen Tod ergingen ESt-Bescheide (Zusammenveranlagung) für die Jahre 1989 bis 1994, aus denen sich auf den Erblasser entfallende Steuererstattungsansprüche und Nachzahlungen ergaben. Das FA rechnete die Erstattungsansprüche bei der ErbSt-Festsetzung dem Erwerb von Todes wegen hinzu und berücksichtigte die Nachzahlungsbeträge als Nachlassverbindlichkeiten.
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