26.08.2009 · Fachbeitrag aus Familienrecht kompakt · Ehegattenunterhalt
Im Rahmen der Bedarfsermittlung beim Ehegattenunterhalt ist ein von dem Unterhaltspflichtigen geschuldeter Kindesunterhalt nicht mehr mit dem Tabellenbetrag, sondern mit dem Zahlbetrag in Abzug zu bringen.
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