08.09.2009 · Fachbeitrag aus Versicherung und Recht kompakt · Unfallversicherung
Im Rechtsstreit um die Erstfeststellung seiner Invalidität (hier nach § 11 Abs. 2 AUB 94) trifft den VN einer Unfallversicherung keine rechtliche Verpflichtung, bereits alle bis zum Abschluss der mündlichen Verhandlung eingetretenen Veränderungen seines Gesundheitszustands geltend zu machen. Kann deshalb die Vertragspartei, welche später die Neubemessung der Invalidität verlangt, darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass bestimmte Veränderungen im Gesundheitszustand des VN, auf die sich ...
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