03.12.2020 · Fachbeitrag aus Seniorenrecht aktuell · Arzthaftung
Ein Arzt muss den Patienten nur über Behandlungsalternativen aufklären, die mit wesentlich unterschiedlichen Risiken oder Heilungschancen einhergehen. Auch geäußerte Wünsche des Patienten nach körperlicher Beweglichkeit bzw. Sport beeinflussen, was der Arzt konkret empfiehlt bzw. als Option gar nicht erst anbietet. In solchen Fällen ist damit zu rechnen, dass Schadensersatzklagen abgewiesen werden. (OLG Schleswig-Holstein 18.10.20, 4 U 55/18, Abruf-Nr. 219049 ).
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26.03.2010 · Fachbeitrag aus Praxis Steuerstrafrecht · Umsatzsteuerkarussell
Leistungen eines Hintermanns sind zivilrechtlich dem Strohmann zuzurechnen, es sei denn, die Vertragsparteien gehen einverständlich oder stillschweigend davon aus, dass die Leistungsbeziehungen in Wahrheit zwischen dem Leistungsempfänger und dem Hintermann stattfinden (BFH 12.8.09, XI R 48/07).
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