26.03.2021 · Nachricht aus StiftungsBrief · Haftung
Bei der Erhöhung des Ehrenamtsfreibetrags von 720 Euro auf 840 Euro zum 01.01.2021 hat es der Gesetzgeber übersehen, die Haftungsregelung in § 31a und § 31b BGB auf den neuen Betrag von 840 Euro anzupassen. Dieses Versäumnis wird mit dem 7. Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen korrigiert, das der Bundesrat am 26.03.2021 gebilligt hat.
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06.07.2010 · Fachbeitrag aus Praxisführung professionell · Werbung
Gute Pressetexte sind auch für die therapeutische Praxis ein wichtiges Kommunikationsmittel. Wie gute Werbeanzeigen sorgen sie dafür, dass die eigene Praxis ins Gespräch kommt und von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Doch eine Nachricht ist immer nur so gut wie ihre Verpackung. Die Konkurrenz um die Gunst und die knappe Zeit des Redakteurs sind groß und nur gut aufbereitete Informationen schaffen den Weg in Zeitschriften oder Zeitungen. Regionale Werbeblätter sind hier vielleicht ...
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